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StuB Nr. 20 vom Seite 797

Häufige Fehler in der Unternehmensbewertung – Berücksichtigung von Steuern in der Unternehmensbewertung

Prof. Dr. Christian Zwirner und StB Sebastian Schöffel

I. Vorbemerkungen

Die geltende Gesetzgebung zur Besteuerung von Unternehmen weist eine hohe Komplexität auf und hat einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe des Unternehmenswerts. Daher ist der sachgemäßen Berücksichtigung des Themenkomplexes Steuern in der Unternehmensbewertung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Grundsätzlich beeinflussen zwei verschiedene steuerliche Aspekte den Wert eines Unternehmens. Dies ist zum einen die laufende Ertragsbesteuerung aus Körperschaftsteuer (KSt) und Gewerbesteuer (GewSt), welche entsprechend den Gegebenheiten des Bewertungsobjekts für jedes Jahr der Planungsrechnung sachgerecht zu berücksichtigen ist. Zum anderen beeinflussen aber auch Steuereffekte aus vergangenen Jahren in Form von Wertbeiträgen aus steuerlichen Verlustvorträgen den Wert eines Unternehmens. Dies ist dann der Fall, wenn das Bewertungsobjekt einen körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag und bzw. oder einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag aufweist. Hieraus ergibt sich eine Minderung der steuerlichen Belastung für die darauffolgenden Jahre im Planungszeitraum. Dabei ist zwischen den Verlustvorträgen aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu differenzieren.

In den bisherigen Beiträgen dieser Serie wurden Fehlerquellen bei grundlegenden Themen einer kapitalwertorientierten Unternehmensbewertung oder die Relevanz von Börsenkursen bei der Bewertung von Unternehmen betrachtet. Der vorliegende Beitrag befasst sich nun mit der Berücksichtigung der Besteuerung von Unternehmen bei der Ermittlung des Unternehmenswerts.