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Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Besteuerung von Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG
Der BFH hatte sich in jüngerer Vergangenheit mit zahlreichen Problembereichen des § 17 EStG zu befassen. Die Kernaussagen der relevantesten Entscheidungen lassen sich wie folgt zusammenfassen.
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Beteiligung an Auslandsgesellschaften: [i]Prüfung der Beteiligungshöhe bei Auslandsgesellschaften Zur Beurteilung der relevanten Beteiligungshöhe ist auf eine Bezugsgröße abzustellen, die die kapitalmäßige Beteiligung des Gesellschafters widerspiegelt. Die im Handelsregister eingetragene Bezugsgröße ist nicht zwingend maßgebend, etwa bei Eintragung des „authorized capital“ (, BStBl 2023 II S. 557).
Genossenschaftsanteile: [i]Aufteilung der AK bei aus Genossenschaftsmitteln geschaffenen AnteilenDie Anschaffungskosten für den nicht veräußerten Pflichtanteil an einer eingetragenen Genossenschaft sind nicht anteilig auf veräußerte Anteile aufzuteilen, die nachträglich aus Genossenschaftsmitteln geschaffen wurden (, BStBl 2024 II S. 43).
Wegzugbesteuerung: [i]Zum Begriff der lediglich vorübergehenden Abwesenheit Das zum Entfallen der Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der „nur vorübergehenden Abwesenheit“ in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG ist unabhängig von einer subjektiven Rückkehrabsicht erfüllt, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens zurückkehrt (BStBl 2023 II S. 898