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Der Formwechsel als steuerschädliche Veräußerung
Konsequenzen des heterogenen Rechtsformwechsels innerhalb von Sperr- und Behaltensfristen des EStG (Teil 1)
[i]Jordan, Sperrfristen bei Umstrukturierungen, Online-Seminar am 6.11.2024Die sich im Zeitverlauf verändernden Umstände des Wirtschaftslebens verlangen bisweilen eine Anpassung der einmal gewählten Gesellschafts- respektive Unternehmensstruktur an die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Im Gegensatz zur Vielzahl an übertragenden Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes sowohl im Wege der Gesamt- als auch Einzelrechtsnachfolge lässt der Formwechsel gem. §§ 190 ff. UmwG den Wechsel der Rechtsform ohne Rechtsträgerwechsel zu. Für ertragsteuerliche Zwecke wird der heterogene Formwechsel trotz des Identitätsprinzips gleichwohl mit einer fiktiven Vermögensübertragung überschrieben. Vor dem Hintergrund spezieller Missbrauchsvermeidungsregelungen stellt sich die Frage, in welchen Fällen von einer steuerschädlichen Veräußerung auszugehen ist. Im nachfolgenden Teil 1 dieses zweiteiligen Beitrags werden die zivilrechtlichen und ertragsteuerlichen Grundlagen des Formwechsels skizziert und die Auswirkungen eines Formwechsels auf ausgewählte Sperr- und Behaltensfristen des EStG untersucht. Teil 2 widmet sich dann den umwandlungssteuerlichen Sperrfristen in § 18 Abs. 3 UmwStG und § 22 UmwStG.
Kusch, Formwechsel, Grundlagen, NWB QAAAF-77023