Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2024

Erbschaftsteuer: Parkhaus als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Parkplätze, die im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten überlassen werden, stellen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Die Entscheidung hat eine erhebliche Breitenwirkung, da der Bundesfinanzhof der Auffassung der Verwaltung in den ErbStR widerspricht und die ertragsteuerliche Gewerblichkeit vom begünstigungsfähigen Betriebsvermögen im erbschaftsteuerlichen Sinne entkoppelt. Auch Hotels wären danach nicht mehr privilegiert.

Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.

Für viele Betriebe relevant ist ein wichtiges – und durchaus überraschendes – Urteil zur Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Parkplätze, die im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassen werden, stellen kein begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.

Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte andere Nutzungsüberlassungen von Grundstücken n...