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Verfahrensrecht | Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners (BFH)
Die Pflicht zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach § 191 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 i. V. mit § 323 AO entfällt nicht dadurch, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 InsO gewährt worden ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Finanzbehörden auch dann noch einen Duldungsbescheid i. S. der §§ 323 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Grundstückseigentümer erlassen dürfen, wenn dem Schuldner der persönlichen Forderung, die durch eine (Zwangssicherungs-)Hypothek besichert ist, nach durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Die Klägerin war verheiratet mit Herrn A. Dieser hatte gegenüber dem FA Rückstände aus Umsatzsteuervoraus- und -nachzahlungen sowie steuerlichen Nebe...