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Gewerbesteuer | Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell (BFH)
Die erweiterte Kürzung gem.
§ 9 Nr. 1 Satz
2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen,
wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die
sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft
verpachtet (Anschluss an
,
BStBl II 2011, 887 und v.
- IV R
9/11,
BFH/NV 2015, 227). Dies
gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb
des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Wohnungsanbieterin. Sie ist Konzernmutter und ertrag- wie umsatzsteuerlich Organträgerin. Zum Konzern gehören in der Rechtsform einer GmbH organisierte Organgesellschaft...