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NWB Nr. 41 vom Seite 2831

BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 EStG festgelegten Höhe des Kinderfreibetrags im Jahr 2014

[i] BVerfG, Pressemitteilung Nr. 85/2024 v. 2.10.2024 Mit Beschluss v.  - 2 BvL 3/17 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 EStG in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen FG (Beschluss v.  - 7 K 83/16, NWB NAAAG-42680) betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Eltern erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder es werden bei der Einkommensteuerveranlagung Freibeträge berücksichtigt, unter anderem der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Im Jahr 2014 war altersunabhängig je Kind ein Kinderfreibetrag von 4.368 € zu berücksichtigen. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat zwei Töchter. Bei der Einkommensteuerfestsetzung 2014 berücksichtigte das Finanzamt für beide Kinder jeweils unter anderem den Kinderfreibetrag. Die Klägerin hielt dessen Höhe für verfassungswidrig und legte gegen den Steuerbescheid erfolglos Einspruch ein. Das Niedersächsische FG setzte das nachfolgende Kl...