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SV-Status | Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen GmbH
Die Eintragung in das Handelsregister ist bei Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit nicht entscheidend.
Weder die Eintragung der Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers nach § 39 Abs. 1 GmbHG noch die Auflösung der Gesellschaft nach § 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist für die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit konstitutiv. Sie wirken lediglich deklaratorisch. Die negative Publizität des Handelsregisters nach § 15 Abs. 1 HGB ist für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung eines abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführers daher nicht entscheidend. Die Vorhersehbarkeit und Klarheit sozialversicherungs- und beitragsrechtlich relevanter Sachverhalte werden durch die Eintragung der A...