Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Formwechsel | Zuzug einer schweizerischen GmbH über Luxemburg nach Deutschland
Eine Kapitalgesellschaft, die außerhalb der EU und des EWR in einem Drittstaat gegründet wurde (hier: in der Schweiz) und im Zuge eines identitätswahrenden grenzüberschreitenden Formwechsels in die EU zugezogen ist (hier: nach Luxemburg), ist ein formwechselfähiger Rechtsträger i. S. der § 331 Abs. 1, § 334 Satz 1 Nr. 1 UmwG mit der Folge, dass sie als solche im Rahmen eines erneuten grenzüberschreitenden Formwechsels die Rechtsform einer deutschen GmbH annehmen kann.
Da Luxemburg den Zu-/Wegzug von in Drittstaaten gegründeten Kapitalgesellschaften erlaubt, kommt dem Land in der internationalen Umwandlungspraxis eine bedeutende Rolle zu. Denn den außerhalb der EU und dem EWR gegründeten Kapitalgesellschaften kommt nach dem Zuzug der Status als einer in Luxemburg gegründe...