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Körperschaftsteuer | Berichtigung eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto
Hat das Finanzamt bei einer unterjährigen Verschmelzung die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos für die verschmolzene GmbH nicht auf den Tag der Verschmelzung, sondern auf den 31.12. vorgenommen, ist dieser Bescheid fehlerhaft, weil die verschmolzene GmbH am 31.12. nicht mehr existierte, aber nicht nichtig. Der Bescheid kann nach § 129 AO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt werden.
[i]Bescheinigung für Einlagenrückgewähr lag erst nach Erlass des Feststellungsbescheids vorIm Streitfall wurde die A-GmbH zum auf die Klägerin verschmolzen. Die Klägerin reichte für die A-GmbH die Erklärung für das steuerliche Einlagekonto für 2020 ein und gab als Wirtschaftsjahr den bis an. Das Finanzamt fragte bei der Klägerin nach, ob die eingereichte Bilanz, die auf den lautete, vielleicht doch den als Abschlusszeitpunkt bein...