Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 353/20

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; BGB § 271 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nebenkostennachforderungen für eine ehemalige Wohnung sind vom Grundsicherungsträger zu übernehmen, wenn der Mieter durchgehend seit dem Zeitraum, für den die Nebenkostennachforderung erhoben wird, bis zu deren Geltendmachung und Fälligkeit im Leistungsbezug nach dem SGB II stand und eine Zusicherung hinsichtlich des Umzugs während des Bezugs von Arbeitslosengeld II vorlag (Anschluss an ).

2. Bewohnte der Leistungsempfänger die ehemalige Wohnung nicht während des gesamten Abrechnungszeitraums, kommt nur eine anteilige Übernahme der Nebenkostennachforderung in Betracht.

3. Die Fälligkeit der Nebenkostennachforderung bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien (hier: 4 Wochen Zahlungsziel mit Prüffrist).

Fundstelle(n):
LAAAJ-76408

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen