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Europa | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Riester-Rente (Kommission)
Die EU-Kommission hat Deutschland am aufgefordert, seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) mit EU-Recht in Einklang zu bringen.
Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland (INFR(2022)4014) zu richten, weil das Land seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) nicht mit dem EU-Recht in Einklang gebracht hat.
Nach den derzeit geltenden Vorschriften erhalten in Deutschland ansässige Personen, die in einem anderen EU-/EWR-Land beschäftigt sind, für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge, die nach dem geschlossen wurden, keine A...