Streit um eine Verfügung in Bezug auf die tierärztliche Hausapotheke einer Tierärztin; Maßstäbe für eine Behörde bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit einer elektronischen Zustellung bei Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses; Organisationsverschulden
Leitsatz
1. Bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO gelten für die Behörde dieselben rechtlichen Maßstäbe wie für Rechtsanwälte.
2. Ein Organisationsverschulden liegt vor, wenn vor der Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses die Berufungsbegründungsfrist nicht von einer zur Prozessvertretung berechtigten Person berechnet und notiert worden ist.
3. Zur Wirksamkeit einer elektronischen Zustellung bei Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
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