Beweislast für die Verzinslichkeit von Darlehen unter nahen Verwandten
Leitsatz
1. Macht der Darlehensgeber Zinsen für ein gewährtes Darlehen geltend, so trägt er die Beweislast dafür, dass das Darlehen als verzinsliches gewährt wurde. An dieser Beweislastverteilung hat sich durch die Neuregelung des Darlehens im Zuge der Schuldrechtsreform nichts geändert.
2. Zumindest bei unter nahen Verwandten gegebenen Darlehen besteht auch kein Anscheinsbeweis dafür, dass das Darlehen verzinslich gegeben wurde.
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 41/2024 S. 2828 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2024 S. 2828 ZIP 2024 S. 2270 Nr. 39 AAAAJ-76374
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