Grobes Verschulden vor Ablauf der Einspruchsfrist durch
Nichtbeauftragung eines Steuerberaters
Leitsatz
Lässt ein zunächst nicht durch einen Steuerberater vertretener Steuerpflichtiger erst nach Ablauf der Einspruchsfrist einen
Steuerberater den Steuerbescheid prüfen, trifft den Steuerpflichtiger ein grobes Verschulden im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr.
2 AO daran, dass dem Finanzamt die sodann vom Steuerberater mitgeteilte steuermindernde Tatsache (hier zur Grunderwerbsteuerbefreiung
berechtigende Stiefsohneigenschaft des Erwerbers des Grundstück) erst nachträglich bekannt wird, dann, wenn der Steuerpflichtige
schon vor Ablauf der Einspruchsfrist beabsichtigt hatte, einen Steuerberater mit der Prüfung des Bescheids zu beauftragen.
Fundstelle(n): UVR 2024 S. 298 Nr. 10 YAAAJ-76353
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