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Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS und Arbeitskräfteüberlassungen
Klassifikationsfragen und Möglichkeiten für die Implementierung
Arbeitskräfte stellen eine wichtige Stakeholder-Gruppe von Unternehmen dar, denen im Rahmen der neuen Pflichten zur europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Gleich zwei Standards widmen sich diesen: ESRS S1 „Eigene Belegschaft“ und ESRS S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“. Nicht immer ist die Klassifikation einer Arbeitsbeziehung für Unternehmen problemlos durchführbar, und nicht immer sind die ESRS-konform durchgeführten Klassifizierungen problemlos implementierbar. Dies wird in diesem Beitrag anhand von Arbeitskräfteüberlassungen dargestellt. Dabei wird ergänzend aufgezeigt, wie sich der in den ESRS enthaltene Gestaltungsspielraum dennoch so nutzen lässt, dass ein zweckmäßiges Ergebnis erzielt werden kann, und zwar sowohl hinsichtlich der Informationswirkung als auch einer gewahrten sinnvollen Kosten-Nutzen-Relation.
Kernaussagen
Im Falle von Arbeitskräfteüberlassungen werden die überlassenen Arbeitskräfte von beiden Geschäftspartnern als „eigene Belegschaft“ i. S. der ESRS S1 abzubilden sein.
Vor allem das Unternehmen, das die Arbeitskräfte überlässt, hat dabei zu prüfen, wo eine gesonderte Darstellung gebot...