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Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft
Sind die Voraussetzungen einer Organschaft i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG mit einer KG als Organgesellschaft aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt. Dies gilt auch im Rechtsbehelfsverfahren der KG gegen die ihr gegenüber ergangene SteuerS. 767festsetzung (Anschluss an , NWB OAAAJ-37543, BFHE 280 S. 89; Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 163 Abs. 2, § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO).
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin erfasst die im Leitsatz so bezeichnete „Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung“ nicht nur den Fall, dass die KG einen Ä...