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BFH 16.07.2024 XI B 43/23, StuB 19/2024 S. 763

Umsatzsteuer | Zurechnung der Umsätze in einem Bordell; Organschaft

(1) Die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell ist höchstrichterlich geklärt. (2) Macht eine KG geltend, dass sie aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung Organgesellschaft i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG sei, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung einen Antrag des Organträgers auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung voraus (Anschluss an , NWB OAAAJ-37543, BFHE 280 S. 89; Bezug: § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UStG; Art. 9 Abs. 1, Art. 10, Art. 11 MwStSystRL; § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 FGO).

Praxishinweise

Organträger und Organgesellschaft können nicht beanspruchen, im selben Besteuerungszeitraum für den einen Unternehmensteil (hier: Organträger) auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und für den anderen Unternehmenstei...