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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 808

Rücklagen nach § 6b EStG und Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR

Grundlagen, Besonderheiten und Klausurtechnik in vier Fällen zzgl. Mini-Klausur

Michael Czerwonka LL.M.

§ 6b EStG sowie sein Pendant, die Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) gem. R 6.6 EStR, sind zwei echte „Dauerbrenner“ im Steuerberaterexamen, ermöglichen sie doch aufgrund ihrer Komplexität umfangreiche Sachverhaltsdarstellungen, und damit viel Input zum Abprüfen sowohl rechtlicher als auch bilanzieller Besonderheiten. Ziel der nachfolgenden Fallstudie ist es daher, sowohl die materiell-rechtlichen Grundlagen anhand von kleineren Fallbeispielen zu erläutern als auch, darauf aufbauend, die bilanzielle Behandlung aufzuzeigen. Abschließend wird eine Mini-Klausur anhand eines Klausursachverhalts auf Examensniveau die Gesamtzusammenhänge vertiefend erläutern. Auf diese Weise wird es Ihnen künftig gelingen, regelmäßig vorkommende klausurtaktische Fallstricke zu vermeiden.

I. Rücklage nach § 6b EStG

1. Grundlagen

§ 6b EStG ermöglicht es, die Aufdeckung von stillen Reserven bei Veräußerungen bestimmter WG des AV nach Abs. 1 der Vorschrift unter Beachtung zusätzlicher Voraussetzungen zu verhindern. Hierzu zählen gem. § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–5 EStG, dass

  1. der Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt wird,

  2. die veräußerten WG im Zeitpunkt der Veräußerung mind. sechs Jahre ununterbrochen z...