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Kurzfassung zum Beitrag von Klöttschen, StuB 19/2024 S. 749

Zum Vorsteuerabzug für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Gert Klöttschen

Das ausführlich zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen (, NWB LAAAJ-68723). Der Beitrag gibt einen Überblick über das Schreiben.

Einordnung

Mit Wirkung vom wurde die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) an die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie angepasst. Knüpfte zuvor die Unternehmereigenschaft einer jPdöR an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art an, so regelt dies nun § 2b UStG. Demnach sind jPdöR grds. Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Üben jPdöR dagegen Tätigkeiten aus, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, gelten sie als Nichtunternehmer, allerdings nur, sofern die Behandlung als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.

Um sich auf die Neuregelungen einzustellen, konnten jPdöR – auf Antrag – zunächst bis zum die Umsatzbesteuerung weiterhin nach der bisherigen Rechtslage vornehmen. Diese Übergangsregelung wurde mittlerweile mehrfach verlängert, zuletzt bis zum (§ 27 Abs. 22a Satz 1 UStG). Dem Entwurf ...