Gesetze: AO 1977 § 46BerlinFG a. F. § 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
Für die Investitionen einer Vorgründungsgesellschaft steht der Anspruch auf Investitionszulage der kurze Zeit später gegründeten GmbH zu, wenn der Betrieb zügig errichtet und eröffnet wird
Leitsatz
Wurden (inzwischen) zum Anlagevermögen einer GmbH gehörende Wirtschaftsgüter noch von der Vorgründungsgesellschaft angeschafft, so steht der Anspruch auf Investitionszulage der GmbH zu, wenn die Vorgründungsgesellschaft lediglich auf die Errichtung der GmbH ausgerichtet war und diese selbst zügig errichtet sowie in das Handelsregister eingetragen wurde und alsbald den Geschäftsbetrieb aufnahm.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 836 PAAAA-96682
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