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Gesetzgebung | Neuregelungen im Oktober 2024 (Bundesregierung)
Die Pflegebegutachtung ist jetzt
per Video möglich. Über diese und eine weitere Neuregelungen im Oktober
informiert die Bundesregierung.
Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie
Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26.9. möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Weitere Informationen zur Pflegebegutachtung
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