Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern - S 7030-00000-2022/001-005

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom bis

Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz

Bezug: BStBl 2022 I S. 1455

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom bis zum von 19 % auf 7 % gesenkt.

Durch Rn. 9 des (III C 2 - S 7030/22/10016 :005, DOK 2022/1014041) wurde klargestellt, dass die Lieferung von Wärme aus einer Wärmeerzeugungsanlage begünstigt ist.

Fraglich war, ob auch die Lieferung von Wärme aus einem Kaltwärmenetz (sog. kalte Nahwärme) temporär dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.

Kalte Nahwärme ist eine technische Variante eines Wärmenetzes, das mit niedrigen Übertragungstemperaturen nahe der Umgebungstemperatur arbeitet und somit sowohl Wärme als auch Kälte bereitstellen kann. Typischerweise liegen die Übertragungstemperaturen zwischen 10 und 25°C, was deutlich unter den Temperaturen herkömmlicher Nah- und Fernwärmesysteme liegt. Dies ermöglicht es verschiedenen Verbrauchern, gleichzeitig unabhängig voneinander zu heizen oder zu kühlen.

Anders als in traditionellen Wärmenetzen erfolgt die Warmwassererzeugung und Gebäudeheizung nicht direkt über Wärmetauscher, sondern über Wasser-Wärmepumpen, die ihre Wärmeenergie aus dem Netz beziehen. Kaltwärmenetze nutzen Umweltwärmequellen wie Grundwasser, Erdwärme oder Abwärme aus industriellen Prozessen. Die Kühlung kann entweder direkt über das Kaltwärmenetz oder indirekt über die Wärmepumpen erfolgen.

Ich bitte die Auffassung zu vertreten, dass die Lieferung von kalter Nahwärme keine Wärmelieferung ist, die durch das Gesetz zur vorübergehenden Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz begünstigt wird.

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. - S 7030-00000-2022/001-005

Fundstelle(n):
USt-Kartei MV UStG § 12
UR 2024 S. 708 Nr. 18
MAAAJ-76156