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Förderung der E-Mobilität | BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort (BAFA)
Die Anschaffung gewerblich genutzter E-Lastenfahrräder und
E-Lastenanhänger wird weiterhin finanziell unterstützt. Förderanträge können ab
dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gestellt werden.
Hierzu führt das BAFA weiter aus:
Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen.
Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad werden nun größere E-Lastenfahrräder und E-...