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Gesetzgebung | Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern passiert Bundesrat
Das "Gesetz zur Regelung hybrider
und virtueller Versammlungen in der
Bundesnotarordnung, der
Bundesrechtsanwaltsordnung,
der Patentanwaltsordnung und dem
Steuerberatungsgesetz sowie
zur Änderung weiterer Vorschriften" hat am
den
Bundesrat passiert. Die Länderkammer hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss
nicht anzurufen (BR-Drucks. 417/24
(Beschluss)).
Das Gesetz verfolgt insbesondere das Ziel, den regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotarkammer (BNotK), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Patentanwaltskammer (PAK) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Möglichkeit einzuräumen, Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Die getroffenen Regelungen sollen lediglich die Mindestvoraussetzungen für hybride und virtuelle Versammlungen festlegen; die weite...