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Grundsteuer | Ruhen von Einspruchsverfahren in Niedersachsen (LfSt)
Das Landesamt für Steuern
Niedersachsen (LfSt) hat verfügt, dass bei den niedersächsischen Finanzämtern
anhängige und zulässige Einsprüche gegen Bescheide über die
Grundsteueräquivalenzbeträge - Hauptfeststellung auf den
(Grundlagenbescheid) - und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den
Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den
(Folgebescheid) -, in denen geltend gemacht wird, dass das Niedersächsische
Grundsteuergesetz nicht
verfassungsgemäß sei, insoweit bis zur Rechtskraft des derzeit beim
Niedersächsischen FG unter dem Az 1 K 38/24 anhängigen Klageverfahrens ruhen.
Hierauf macht das Niedersächsische FG aufmerksam.
Hintergrund: Bei dem für die Grundsteuer zuständigen 1. Senat des Niedersächsischen FG ist ein Klageverfahren anhängig, das d...