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Einkommensteuer | Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankung keine agB (FG)
Aufwendungen für
Nahrungsergänzungsmittel sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen
abzugsfähig, wenn sie dem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen ärztlich
verordnet worden sind. Aufwendungen für Lebensmittel – auch in Form von
nicht in den Anwendungsbereich des § 2 AMG fallenden Nahrungsergänzungsmitteln
i. S. des § 1 NemV – sind nicht originäre Aufwendungen im Krankheitsfall,
die dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 EStG zugeordnet werden können. Es
handelt sich insoweit vielmehr um Kosten der privaten Lebensführung, die dem
Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG unterfallen ().
Sachverhalt: Streitig ist, ob die ärztlich verordneten und vom beklagten Finanzamt (im Folgenden: FA) nicht anerkannten Aufwendungen für Präparate, die aufgrund einer Tumorer...