Es ist kompliziert. Ich will es so!
Klingt etwas nach einem Beziehungsstatus, trifft es aber auch für diese Ausgabe der IWB ganz gut. Ebenso gut könnte ich schreiben, die Texte sprechen für sich selbst – was einerseits eine beliebte Phrase ist, wenn ein Redner bei der Einführung zu einem Thema fürchtet, mit seiner Anmoderation ins Schleudern zu kommen. Andererseits stimmt es.
[i]Streit um Atomisierung von EinkünftenAlso: Die erste Keynote des Jahres von Gosch ab widmet sich der Besteuerung von guaranteed payments deutscher Partner einer US-Anwaltskanzlei in Deutschland. Nach dem DBA USA sind solche Einkünfte von der deutschen Besteuerung freizustellen. Die guaranteed payments werden, abhängig von einigen Faktoren des konkreten Falls, jedenfalls in den USA besteuert, sei es auf Bundesebene, sei es auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten. Die Idee einer hochauflösenden Trennung, Abschichtung und unterschiedlichen Behandlung einzelner Anteile im Rahmen der Besteuerung prüft der Autor am Wortlaut der Abkommensvorschriften und der deutschen Sondervorschriften, insbesondere des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG. Im Ergebnis lehnt Gosch die Atomisierung von Einkünfteanteilen mit dem Ziel, einen Teil der Einkünfte in Deutschland besteuern zu können, ab.
[i]Deutsche Normen zur Zinsschranke folgen den unionsrechtlichen Vorgaben immer engerAn zweiter Stelle steht die Darstellung der Auswirkungen des neuen § 8a Abs. 1 Satz 4 KStG, insbesondere für Körperschaftsteuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG. Hoock zeigt ab nicht nur die rechtliche Wertung auf, sondern auch die praktischen Folgen der geänderten Norm für die Steuerpflichtigen.
[i]Sanktionierte Geschäftsvorgänge und die Grenzen der Mitwirkung nach dem Steueroasen-AbwehrgesetzDen Anwendungsfragen zum finalen Erlass des BMF zum Steueroasen-Abwehrgesetz v. gehen Gebhardt/Krüger/Syska ab auf den Grund. Die Vorschrift hat spätestens mit der Aufnahme Russlands auf die „schwarze EU-Liste“ nicht kooperativer Länder und Gebiete die volle Aufmerksamkeit in vielen Unternehmen. Die Autoren bescheinigen dem BMF sachgerechte Aussagen zur Anwendung der Vorschriften. Die Beispiele fördern aber doch Zweifelsfragen zutage. Zum positiven Gesamteindruck der Autoren trägt bei, dass der Erlass durchaus zugunsten der Steuerpflichtigen Lücken der Auslegung schließt.
Die Aussage, dass diese Aufsätze für sich sprechen, lädt noch zu einem weiteren Gedanken ein: Es gibt inzwischen viele Darstellungsformen und Medienformate. Aber ich kann mir gerade nicht gut vorstellen, zu diesen Themen ein kurzes Video zu produzieren. Und obwohl das vielleicht absehbar besser wird, liefert ein KI Prompt dazu keine „knappen“ Aussagen. Einfach zwei Sätze prompten und „Zack!“ hat man die Lösung? So einfach ist es eben vorerst nicht. Bislang hilft es bei komplizierten Themen, sich einzulesen und sich ausführlich Gedanken zu machen. Das muss man mögen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 18 / 2024 Seite 1
BAAAJ-75756