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FG München  v. - 7 K 363/24

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 S. 2, GewStG § 10a, FGO § 73 Abs. 1

Trennung von Verfahren

gewerbesteuerliche Organschaft

Ansatz eines laufenden Verlustanteils einer Organgesellschaft aus einer beendeten atypisch stillen Gesellschaft beim Gewerbeertrag des Organträgers

Leitsatz

1. Eine Trennung des Verfahrens ist regelmäßig ermessensgerecht, wenn das Verfahren nur in Bezug auf einen Streitgegenstand entscheidungsreif ist. Auch die Trennung von Verfahren wegen umfangreichen Streitstoffs und wegen unterschiedlicher Streitpunkte in einzelnen Streitjahren ist nicht willkürlich.

2. Eine atypisch stille Gesellschaft mit einer GmbH als Geschäftsinhaber kann nicht Organgesellschaft im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft sein.

3. Verlustanteile der Organgesellschaft aus einer beendeten atypisch stillen Gesellschaft, die in die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs der atypisch stillen Gesellschaft auf den Schluss des Erhebungszeitraums eingegangen sind, können in diesem Erhebungszeitraum nicht beim Gewerbeetrag des Organträgers berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
KAAAJ-75740

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