Ablaufhemmung; Festsetzungsfrist; Gesamtrechtsnachfolge; Steuerhinterziehung
Rechtsfrage
Kommt eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO auch zur Anwendung, wenn steuerliche Ermittlungshandlungen der Behörden des Zollfahndungsdienstes oder der Steuerfahndung im Sinne dieser Vorschrift erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist, aber noch innerhalb der nach § 171 Abs. 7 AO gehemmten Festsetzungsfrist erfolgen (hier: im Fall einer Steuerhinterziehung mit Gesamtrechtsnachfolge)?
Gesetze: AO § 171 Abs 5 S 7, AO § 171 Abs 7, AO § 169 Abs 2 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
XAAAJ-75633