Bemessungsgrundlage; Feststellungslast; Forstwirtschaft; Grunderwerbsteuer; Scheinbestandteil
Rechtsfrage
Ist der Wert der auf einem Grundstück stehenden Bäume auch dann aus der Bemessungsgrundlage auszuschließen, wenn --anders als in den BFH-Urteilen vom - II R 36/19 und vom - II R 45/19-- keine Aufteilung des Kaufpreises im Grundstückskaufvertrag erfolgt ist?
Wer trägt in diesem Fall die objektive Feststellungslast dafür, dass bereits im Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung die Absicht bestand, die Gehölze (Forstpflanzen) später wieder zu entnehmen?
Gesetze: GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, BGB § 94, BGB § 95
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
UAAAJ-75621