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Arbeitsrecht | Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am
den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit
soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr
Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener
und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist
es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der
gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern (BMAS, Pressemitteilung
v. ).
Hintergrund: Rund 54 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen aber noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen. Mit dem neuen Gesetz entwickelt die...