Lehrbuch internationales Steuerrecht
17. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 4: Besonderes Außensteuerrecht
4.1 Verlagerung von Einkünften in Steueroasenländer – Basisgesellschaften
1200Die Bundesregierung hat dem Bundestag 1964 einen Bericht über die Wettbewerbsverfälschungen vorgelegt, die sich daraus ergeben, dass unbeschränkt Steuerpflichtige Einkommen oder Vermögen auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften (sog. Basisgesellschaften oder Domizilgesellschaften oder Briefkastengesellschaften) mit Sitz in Länder mit niedriger Gewinnbesteuerung (sog. Oasenländer) verlagern (sog. Oasenbericht). Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass derartige Einkommensverlagerungen steuerlich nicht anzuerkennen sind (Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO), wenn für die Zwischenschaltung der Gesellschaft wirtschaftliche oder sonstige beachtliche Gründe fehlen, und die Basisgesellschaft keine nennenswerte eigene, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (Steuerumgehung durch Einschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft), mit der Folge, dass die Einkünfte nicht der Gesellschaft, sondern ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet werden = Durchbrechung der Abschirmwirkung von Kapitalgesellschaften.
1201Diese Rechtsauffassung der Finanzverwalt...