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Verfahrensrecht | Auswirkungen der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf das UStKV
Das BZSt weist darauf hin, dass es im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen kann, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften (BZSt).
Das BZSt führt dazu aus:
Voraussichtlich ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. vergeben. Dies erfolgt in mehreren Stufen automatisiert.
Die W-IdNr. wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Es handelt sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern.
Für den Vergabeprozess der W-IdNr. werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt.
Aus technischen Gründen können Unternehmensdaten für e...