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STFAN Nr. 10 vom Seite 25

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH kauft am einen Schreibtisch für 650 € und einen Bürostuhl für 400 € jeweils zzgl. 19 % Umsatzsteuer gegen Banküberweisung.

Einführung

Wenn die Nettoanschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die selbstständig genutzt werden können, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen, sieht der Steuergesetzgeber die Möglichkeit vor, dass diese im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens selbstständig nutzungsfähig ist, stellt sich regelmäßig für solche Wirtschaftsgüter, die in einem Betrieb zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden. Für die Entscheidung in dieser Frage ist maßgeblich auf die betriebliche Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts abzustellen. Selbstständig nutzungsfähig sind z. B. auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, technisch mit diesen Wirtschaftsgütern aber nicht abgestimmt sind (z. B. Einrichtungsgegenstände).

Betragen die Anschaffungskosten mehr als 250 € netto, sind di...

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