Die Prüfung der Industriemeister
16. Aufl. 2024
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Klausurtypische Aufgaben
Die neue Rechtsverordnung „Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin“ vom (geändert durch Verordnung vom Juli 2010) sieht für die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen je eine Aufsichtsarbeit (Klausur) in folgenden Fächern vor:
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Ab S. 841 finden Sie eine Musterprüfung für jedes Fach (mit Lösungen ab S. 1039).