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WPK/APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen
Im August und September dieses Jahres machten die WPK und die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen, u. a. auch mit umfangreicheren Sanktionierungen bekannt. Alle Maßnahmen richten sich gegen natürliche Personen und sind in den Bekanntmachungen anonymisiert formuliert.
Im Einzelnen:
Verletzung der § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO normierten Pflicht zur gewissenhafter Berufsausübung aufgrund unzureichender Prüfung der wesentlichen Posten des Jahresabschlusses, der unzureichenden Prüfung des Lageberichts sowie der unvollständigen und fehlerhaften Berichterstattung im Prüfungsbericht (Rüge, Geldbuße in Höhe von 10.000 € und dreijähriges Verbot für die Durchführung gesetzlicher oder freiwilliger Abschlussprüfungen).
Verletzung der § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO normierten Pflicht z...