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BFH Urteil v. - V R 4/98 BStBl 1999 II S. 628

Gesetze: UStG 1980 § 2 Abs. 1UStG 1980 § 3 Abs. 1UStG 1980 § 14 Abs. 4 und 5UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Strohmann, der im eigenen Namen Gegenstände verkauft, kann umsatzsteuerrechtlich Leistender sein

Leitsatz

Ein sog. Strohmann, der im eigenen Namen Gegenstände verkauft und bewirkt, daß dem Abnehmer die Verfügungsmacht daran eingeräumt wird, kann umsatzsteuerrechtlich Leistender sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 628
LAAAA-96601

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