Gesetze: VO (EG) Nr. 883/204 Art. 11 Abs. 1; VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 14
Leitsatz
Leitsatz:
Zur Anwendbarkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts bei Schwarzarbeit von Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedsstaates nach Maßgabe von Art 11 Abs 1 und Abs 3 Buchst a) i.V.m. Art 12 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 vom (Grundverordnung) unter Berücksichtigung der Klarstellungen in Art 14 Abs 3 und Abs 4 der Verordnung (EG) Nr 987/2009 vom (Durchführungsverordnung); hier: Tätigkeit in Deutschland für voraussichtlich mehr als 24 Monate und eine nicht nennenswerte selbstständige Tätigkeit in dem anderen EU-Mitgliedsstaat.
Fundstelle(n): HAAAJ-75297
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