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LSG Bayern Urteil v. - L 20 KR 265/23

Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung und hierbei insbesondere um die Frage, ob die Klägerin den OPS 5-829.k1 (Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil) ersatz) abrechnen durfte.

Fundstelle(n):
OAAAJ-75260

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