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Sozialrecht | Abhängige Beschäftigung einer Steuerberaterin (LSG)
Eine Steuerberaterin, die – nach Beendigung einer 18-jährigen Tätigkeit als Angestellte – Mandate derselben Steuerberatungsgesellschaft in deren Namen, überwiegend in deren Kanzleiräumen unter Nutzung der dortigen Ausstattung bearbeitet, teilweise an Dienstbesprechungen teilnimmt und Berichts-, Aktenbearbeitungs- und Aufbewahrungspflichten sowie einer Qualitätskontrolle unterliegt, ist – auch bei überwiegender Vergütung durch eine Umsatzbeteiligung an den von ihr bearbeiteten Mandaten – abhängig beschäftigt (LSG Bayern, Urteil v. - L 16 BA 72/22).
Hintergrund:
Rechtsgrundlage für das Statusfeststellungsverfahren ist § 7a SGB IV i. d. F. vom (a. F.). Nach dieser Vorschrift können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – der Beklagten –...