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Verfahrensrecht | Schätzung mittels Unsicherheitszuschlags (FG)
Die Anleitungen zur Kassenbedienung
und -programmierung sowie die Programmierungsprotokolle von elektronischen
Registrierkassen sind als sonstige Organisationsunterlagen gemäß
§ 147
Abs. 1 Nr. 1 AO aufbewahrungspflichtig; das Fehlen dieser
Unterlagen stellt einen formellen Mangel der Buchführung dar. Kann die wegen
der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Kioskbetriebes gebotene
Hinzuschätzung mangels aussagekräftiger Unterlagen wie Preislisten und
detaillierter Warenumsatzberichte nicht im Wege eines inneren
Betriebsvergleichs in Form einer Nachkalkulation erfolgen, ist die Wahl der
Methode der Schätzung mittels Unsicherheitszuschlags (5 %) zu den erklärten
Umsätzen – mit Ausnahme der durch Datenaustausch dokumentierten
Provisionserlöse für den Verkauf von Lottoscheinen etc...