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BFH Urteil v. - V R 87/98 BStBl 1999 II S. 580

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. bUStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. bUStG 1993 § 3 Abs. 12UStG 1993 § 10 Abs. 2 Satz 2

Leistungsaustausch und Bemessungsgrundlage bei Pkw-Überlassung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

Die Überlassung eines PKW durch eine GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung kann als übliche Vergütungsleistung neben der Barvergütung für die Arbeitsleistung beurteilt werden. Bei tauschähnlichen Umsätzen dieser Art kommt als Wert der Gegenleistung (anteilige Arbeitsleistung) für die Sachzuwendung der Wert in Betracht, den der Unternehmer aufzuwenden bereit ist, um die Gegenleistung zu erhalten (hier: die Kosten der PKW-Überlassung). Bei dieser Schätzung des Werts der Gegenleistung anhand der entstandenen Kosten kommt es nicht darauf an, ob (ganz oder teilweise) ein Recht auf Vorsteuerabzug bestand.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 580
QAAAA-96579

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