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Einkommensteuer | Anfechtung eines Null-Bescheids bei Streit über Rückstellung
Kommt es aufgrund der Nichtanerkennung einer Rückstellung zu einem geänderten Verlustfeststellungsbescheid, der einen geringeren Verlust ausweist, und zu einem geänderten Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuermessbescheid, die jeweils auf 0 € lauten, ist eine Klage gegen den Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuermessbescheid trotz der Null-Festsetzung zulässig.
[i]Null-Bescheide entfalten Bindungswirkung für Steuer- und MessbescheidAus den Null-Bescheiden ergibt sich eine Bindungswirkung für die Verlustfeststellungsbescheide nach § 10d Abs. 4 Satz 4, Halbsatz 2 EStG sowie nach § 35b Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 GewStG. Der im Steuer- bzw. Messbescheid ausgewiesene negative Betrag der Einkünfte ist nämlich in den jeweiligen Verlustfeststellungsbescheid zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn eine Änderung des Steuer- bzw. Messbescheids mangels steuerlicher Auswirkung für ...