Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7112/24

Gesetze: AO § 309, AO § 314, AO § 347 Abs. 1, AO § 277, AO § 268, AO § 249, AO § 44, AO § 5, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

Erlass von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nach Antrag auf Aufteilung einer Gesamtschuld

Leitsatz

1. Sowohl gegen eine Pfändungsverfügung als auch gegen eine Einziehungsverfügung ist für den Vollstreckungsschuldner der Einspruch gegeben. Einstweiliger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung gewährt.

2. Bei summarischer Prüfung schlagen Fehler bei der Bearbeitung eines Antrags auf Aufteilung einer Gesamtschuld nicht auf von der Behörde ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen durch.

3. Sichernde Maßnahmen wie Pfändungsverfügungen dürfen auch noch nach Stellung eines Aufteilungsantrags erlassen werden. Ernstlich zweifelhaft ist jedoch, ob daneben auch noch Einziehungsverfügungen erlassen werden dürfen, die die Drittschuldner verpflichten, etwaige Guthaben an die Vollstreckungsbehörde abzuführen.

Fundstelle(n):
NAAAJ-75175

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen