Kindergeldanspruch einer EU-Ausländerin:
Freizügigkeitsberechtigung – Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft
nach der Geburt des Kindes – Wiederaufnahme der Beschäftigung,
angemessener Zeitraum
Leitsatz
Der Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen EU-Ausländerin ergibt sich aufgrund ihres nachwirkenden Status als Arbeitnehmerin,
wenn sie innerhalb eines als angemessen anzusehenden Zeitraums von einem Jahr nach der Geburt ihres Kindes wieder eine Beschäftigung
aufnimmt (vgl. - Saint-Prix, NZA 2014, 765).
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1178 Nr. 19 DStRE 2024 S. 1181 Nr. 19 QAAAJ-75161
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.