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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 316/24 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 62 Abs. 1a Satz 3; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 4a Abs. 6 Nr. 3; AEUV Art. 45; RL 2004/38/EG Art. 7; RL 2004/38/EG Art. 16 Abs. 3

Kindergeldanspruch einer EU-Ausländerin: Freizügigkeitsberechtigung – Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft nach der Geburt des Kindes – Wiederaufnahme der Beschäftigung, angemessener Zeitraum

Leitsatz

Der Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen EU-Ausländerin ergibt sich aufgrund ihres nachwirkenden Status als Arbeitnehmerin, wenn sie innerhalb eines als angemessen anzusehenden Zeitraums von einem Jahr nach der Geburt ihres Kindes wieder eine Beschäftigung aufnimmt (vgl. - Saint-Prix, NZA 2014, 765).

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 1178 Nr. 19
DStRE 2024 S. 1181 Nr. 19
QAAAJ-75161

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