Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes mit Paraphe, wenn vorgetragen wird, diese Art der Unterzeichnung sei im Geschäftsverkehr, bei Behörden und in Gerichtsverfahren jahrelang unbeanstandet geblieben
Leitsatz
Wurde ein bestimmender Schriftsatz (z. B. eine Klageschrift) mit einer ,,Paraphe'' unterzeichnet, so erfordert es der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem Rechtsuchenden die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu eröffnen, wenn glaubhaft und unwidersprochen vorgetragen wird, diese Art der Unterzeichnung sei im Geschäftsverkehr, bei Behörden und in Gerichtsverfahren jahrelang unbeanstandet verwendet worden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 565 YAAAA-96572
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