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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Musikunterricht: Baden-Württemberg will Klarheit vom Bund
Das Land Baden-Württemberg fordert von der Bundesregierung, klarzustellen, dass sich umsatzsteuerrechtlich nichts für den Musikunterricht durch das Jahressteuergesetz 2024 ändert. Der Finanzausschuss hat den Antrag von Baden-Württemberg am beschlossen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 des Bundes soll auch die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Musikunterricht reformiert werden. Das führt zu Unsicherheiten bei Betroffenen, die sich , wie der Musikunterricht künftig steuerrechtlich beurteilt wird. Bisher war dieser nämlich von der Umsatzsteuer befreit.
Nach der rechtlichen Auffassung des FinMin Baden-Württemberg bleibt mit der Neufassung inhaltlich alles beim Alten. Für Musikschulen, Musikvereine, selbständige Musiklehrerinnen und Musiklehrer ändert sich steu...