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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 12-13 | Arbeitslohn: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen. Mit dieser Entscheidung hat aktuell der Bundesfinanzhof der Auffassung des Bundesfinanzministeriums widersprochen. Zu prüfen ist dabei jedoch das Vorliegen einer verdeckten Einlage.

Wir kommen damit zu der ersten höchstrichterlichen Entscheidung. Sie ist relevant für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Es geht um ein leidiges Thema, das uns schon mehrfach beschäftigt hat: den Zufluss von Tantiemen, die nicht ausgezahlt worden sind.

Der Bundesfinanzhof hat seine ständige Rechtsprechung zur Zuflussfiktion bei der Fälligkeit einer Tantieme aktuell bestätigt. Was Tantiemeforderungen angeht, die in den festgestellten Jahresabschlüssen der Gesellschaft nicht ausgewiesen sind, hat der VI. Senat des BFH dabei der Finanzverwaltung widersprochen.

Zu prüfen ist aber immer auch, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf einen bereits ...