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Track 11 | Fahrten zur Arbeit: Erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer ist verfassungsgemäß
Das FG Berlin-Brandenburg hat aktuell entschieden, dass es nicht verfassungswidrig sei, dass die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 € erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt wird. Dass die Pauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer nur 0,30 € je Entfernungskilometer beträgt, verstoße insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Folgerichtigkeitsprinzip.
Die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beträgt derzeit – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 30 Cent und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Kilometer jeweils 38 Cent. Der erhöhte Betrag ist nach aktuellem Recht befristet bis zum .
Die erhöhte Pauschale gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Interessant ist die Frage: Ist die Differenzierung abhängig von der gefahrenen Strecke verfassungsgemäß? – Das FG Berlin-Brandenburg hat dies aktuell bejaht.
In der Begründung des Urteils heißt es: Der Gesetzgeber hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Bemessung ...